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Law4school unterstützt Pädagogischen Tag in Frankfurt
17. April 2026

Digitale Prävention ist wichtig – aber wie lässt sie sich finanzieren? Wir möchten Schulen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen auf eine konkrete Möglichkeit hinweisen: Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« der Landesregierung NRW ermöglicht es, unsere Webinare und Workshops zu Cybermobbing, digitaler Gewalt und Medienrecht über Fördermittel zu finanzieren. Das diesjährige Schwerpunktthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ macht unsere Angebote dabei besonders passend für eine Förderung.

Konkret bedeutet das: Vereine, Initiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen (darunter auch Schulförderver­eine) können einen Antrag auf 1.000 Euro Förderung stellen, ohne Rückzahlungspflicht und ohne eigene Finanzmittel. Honorarkosten für externe Workshops und Vorträge sind ausdrücklich förderfähig. Die Teilnahme an einem unserer Angebote lässt sich so unkompliziert beantragen und finanzieren.

Anträge können noch bis zum 01. November 2026 digital über das „Förderportal NRW“ gestellt werden. Da die Mittel pro Kommune begrenzt sind und nach Eingangsreihenfolge vergeben werden, lohnt eine frühzeitige Antragstellung. Ob Ihre Einrichtung antragsberechtigt ist, klärt am besten die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde vor Ort.

Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm: engagiert-in-nrw.de

Bei Fragen zu unseren Angeboten sprechen Sie uns gerne an!

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